
Ambulante Hilfen:
Im Auftrag der Jugendämter sind wir im gesamten Märkischen Kreis unterwegs.
Aktuell arbeiten wir gemäß den folgenden Paragraphen des SGB VIII, die die rechtliche Basis für unsere Leistungen bilden:
- § 18 Abs. 3 SGB VIII – Begleiteter Umgang
- § 27 Abs. 2 SGB VIII – Ambulantes Clearing
- § 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35 SGB VIII – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35 a SGB Vlll - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- § 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- § 10 JGG - Weisungen Jugendgerichtsgesetz
Diese Paragraphen ermöglichen es uns, unsere Hilfeangebote passgenau auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten und rechtlich fundierte Unterstützung zu leisten.